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RATGEBER | Abwehr von AbofallenWas tun gegen Abofallen?Im Internet finden sich zahlreiche Webseiten, die von dubiosen Anbietern nur dafür konstruiert wurden, unbedarften Internetnutzern kostenpflichtige Abonnements "anzudrehen".Durch eine irreführende Gestaltung der Internetseite (z.B. durch vorgebliche Gratis-Downloads) wird der Nutzer überredet, eine Anmeldung zu einem scheinbar kostenlosen Zugang auszufüllen. Später stellt sich die "Anmeldung" als Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Abonnement-Vertrags heraus. Sie haben ein Inkassoschreiben erhalten, in dem Ihnen ein kostenpflichtiges Abonnement in Rechnung gestellt wird? Sie haben aber nie ein Abonnement bestellt? Hier erfahren Sie, was Sie als Betroffener tun können Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren. Nehmen Sie keine Zahlungen vor und unterzeichnen Sie auch keine Einzugsermächtigung oder Ratenzahlungsangebote. Beides wird häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt. Bewährt hat sich ein Erwiderungsschreiben, in dem die grundsätzliche Unwirksamkeit solcher Abonnementverträge hervorgehoben wird. Hilfsweise sollte die vorgebliche Bestellung widerrufen und angefochten werden. Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten Sie sich rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Verbraucherschutz oder IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt einholen. Gerne stehen wir Ihnen für eine weitergehende Beratung unter der kostenlosen Hotline 0800 589 14 16 zur Verfügung. |